Nützliches

Trikes


Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert, wobei die Querkräfte auf den Fahrzeuglenker bei Kurvenfahrt nicht durch die Neigung des Fahrzeuges ausgeglichen werden. Für die Frage Helmpflicht, Sicherheitsgurt, Sitzausgestaltung und Haltegriffe muss zwischen kraftradähnlichem- und einem Pkw-ähnlichem Aufbau des Trikes unterschieden werden:


Kraftradähnlicher Aufbau


    Ist der Aufbau einem Kraftrad ähnlich, so muss die Befestigung und Abmessung der Sitzbank wie bei einem Kraftrad ausgeführt sein.


    Separate Fußrasten für Fahrzeugführer und Beifahrer sind erforderlich  für die Beifahrer sind Haltegriffe anzubringen.


    Sicherheitsgurte wären hier aufgrund der fehlenden Verformungszone und des offenen Aufbaus nicht sinnvoll.


    Seit 1.1.2006 gilt für offene Trikes ohne vorgeschriebenen Sicherheitsgurt eine gesetzliche Helmtragepflicht.


Pkw-ähnlicher Aufbau


    Sofern der Aufbau Pkw-ähnlich mit geschlossener Karosserie ist, müssen die Sitze entsprechend ausgebildet sein.


    Sicherheitsgurte sind wie bei einem Pkw erforderlich.


    Ein Schutzhelm muss nicht getragen zu werden.


    Bei einem Pkw-ähnlichen Aufbau mit offener Karosserie sind gleichfalls Sicherheitsgurte und Sitze wie bei einem Pkw auszuführen.


    Für den Fahrzeuglenker und seinen Beifahrer müssen entweder Trittbretter von ausreichender Größe oder Fußrasten vorhanden sein.


Fahrerlaubnis


Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:


    Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.


    Für Trikes mit einer Leistung von bis zu15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.


    Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird die Klasse A benötigt. Mit den Motorradführerscheinen dürfen keine Trikes mit Anhänger geführt werden.


Besitzstandsschutzregelung


Früher waren die dreirädrigen Kraftfahrzeuge dem PKW- Führerschein zugeordnet: Wer den Pkw-Führerschein (Klasse B oder Klasse 3 alt) vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf daher auch weiterhin alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt.


Die ab dem 19.01.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.


Quelle: ADAC